Allgemeine Geschäftsbedingungen
ClimaLevel Energiesysteme GmbH
Version: 1.1-DE, Stand: 01.02.2012
1. Geltungsbereich und Leistungserbringung
1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil unserer Lieferungs- und Leistungsverträge.
1.2 Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich zu.
1.3 Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen aufgrund schriftlicher oder fernmündlicher Bestellungen, sofern eine wirksame Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt ist.
1.4 Mündliche und telefonische Äußerungen, Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftform.
1.5 Wir sind berechtigt, Dritte mit der Erbringung der erforderlichen Leistungen zu beauftragen.
2. Preise
2.1 Unsere Verkaufspreise – auch in Angeboten und Berechnungen – verstehen sich in Euro. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten Preise ab Werk zuzüglich Verpackung und sonstiger Nebenkosten, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren, anderer öffentlicher Abgaben und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe, soweit nicht anders vereinbart. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.
2.3 Soweit die Lieferung und/oder Montage erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen sollen, behalten wir uns eine Preisanpassung um bis zu 10% vor, falls bis zum Liefertag entsprechende Änderungen der Preisgrundlage eintreten. Bei größeren Änderungen der Preisgrundlage ist eine erneute Preisvereinbarung erforderlich. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, haben wir das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach gescheiterter Preisvereinbarung durch schriftliche Mitteilung von dem Vertrag zurückzutreten.
3. Zahlung
3.1 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass sich die Fälligkeit der Rechnung aufgrund der angegebenen Termine in den Rechnungen bestimmt. Sofern die Fälligkeit nicht ausdrücklich aufgeführt ist, sind die ausgewiesenen Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
3.2 Bargeldlose Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn wir infolge Gutschrift auf unserem Konto über den Betrag verfügen können.
3.3 Bei Verzug und auch bei Stundung werden bei Unternehmer als Besteller Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten, bei Verbrauchern als Besteller Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
3.4 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns nicht anerkannter Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit solchen sowie Abzüge von Rechnungen ohne unser schriftliches Einverständnis sind nicht statthaft, sofern die Gegenansprüche nicht unbestritten und von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Beanstandungen oder Meinungsverschiedenheiten schieben die Verpflichtung zur pünktlichen Zahlung nicht auf.
4. Lieferung
4.1. Ist eine bestimmte Lieferzeit vereinbart, setzt deren Einhaltung durch uns voraus, das uns spätestens 14 Werktage vor Lieferung alle vom Besteller beizubringenden Unterlagen vorliegen und alle technischen Details geklärt sind.
4.2 Teillieferungen unsererseits sind zulässig, sofern sie für den Besteller zumutbar sind.
4.5 Alle Liefertermine und Fristen sind stets unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich feste Termine vereinbart werden. . Erfolgt für Abruf bestellte Ware innerhalb von sechs Monaten kein Abruf, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist zu Schadenersatzansprüchen berechtigt.
4.6 Abweichungen der in den Listen angegebenen Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sowie zugesicherte Eigenschaften sind unter Berücksichtigung der handelsüblichen Toleranzen, sowie nach DIN oder der geltenden Übung zulässig. Sie gelten als unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
5. Montage
5.1 Bei der Montage einer Fußbodenheizung durch uns sind folgende Leistungen bauseits zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist:
- Installation der Heizkreisverteiler
- Eindichtung der Endkappen, Muffen und Kugelhähne an den Verteilern.
- Spülen, Füllen, Entlüften und Abdrücken der einzelnen Fußbodenheizungskreise
- Nachziehen sämtlicher Verschraubungen bei und nach Inbetriebnahme
- Inbetriebnahme und Einregulierung der Heizkreise
- Montage und elektrische Verdrahtung der Regel-und Steuerungsanlagen
- Montage von Zusatzheizflächen und Zubehör
5.2 Für bauseits zu erbringende Leistungen übernehmen wir keine Gewähr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Spülen, Füllen, Entlüften und Abdrücken der Fussbodenheizung bauseits auszuführen ist, bevor der Estrich oder ein anderer Aufbau aufgebracht wird.
5.3 Für werkvertragliche Leistungen wird die VOB/B vereinbart, die auf Wunsch bereitgestellt wird. Im Falle von Widersprüchen gelten die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Regelungen in der VOB/B vor.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält bzw. ihn betreffend Insolvenzantrag gestellt wird. In diesem Fall darf der Besteller auch nicht mehr über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware verfügen.
6.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übertragen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen höhere Gewalt, Diebstahl und Vandalismus ausreichend zum Neuwert zu versichern. Er tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
6.3 Werden die Waren oder die daraus hergestellten Sachen beim Vertragspartner gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Vertragspartner uns hiervon sofort schriftlich unter genauer Bezeichnung der gepfändeten Sachen und der pfändenden oder beschlagnahmenden Stelle zu benachrichtigen.
6.4 Der Besteller darf die noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder die aus dieser hergestellten Sachen weder verpfänden, noch zur Sicherheit übertragen.
6.5 Der Besteller ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriimages/verarbeiten und zu veräußern. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt derimages/er schon jetzt an in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Mängelrügen finden nur dann Berücksichtigung, wenn sie bei offenkundigen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich zu unserer Kenntnis gebracht werden. Sie bewirken keine Änderung der Zahlungsverpflichtung.
7.2 Bei begründeten Beanstandungen liefern wir unentgeltlich Ersatz in einwandfreier Ware für die unverarbeitet mangelhafte Ware, die wir zurücknehmen oder führen eine Reparatur durch.
7.3 Für sämtliche Schäden, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haften wir unbegrenzt. Gleiches gilt im Fall einer schuldhaften Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit.
7.4 Werden Schäden von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen lediglich leicht fahrlässig verursacht, haften wir nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), wobei unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, wegen denen der Vertragsschluss gerade erfolgte und auf deren Einhaltung der jeweilige Vertragspartner gerade vertrauen durfte.
7.5 Im Übrigen ist unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
7.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
7.7 Von einer Beanstandung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzungen, durch unsachgemäße Behandlung und Verwendung, übermäßige Beanspruchung oder durch elementare Einflüsse.
7.8 Durch eigenmächtig selbst vorgenommene oder bei Dritten veranlasste Eingriffe an der Ware erlischt das Recht der Mängelrüge.
8. Rücksendung
8.1 Rücksendungen können nur nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung erfolgen. Die Annahme nicht vereinbarter Warenrücksendung geschieht ggfs. zunächst aus Wirtschaftlichkeitsgründen, jedoch unter dem Vorbehalt, des Zustandekommens einer Rücknahmevereinbarung.
8.2 Bei Warenrücknahmen sind wir berechtigt, Bearbeitungskosten in Höhe von 5 % des Gutschriftbetrages zu berechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Köln, sofern nichts anderes bestimmt ist und der Besteller Vollkaufmann ist. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
11. Anwendbares Recht
Alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.